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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für (Dienst-)Leistungen im Bau- und Handwerksbereich gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Raumgenie, Temudschin Diener, Gartenstraße 6, 71229 Leonberg, im Folgenden Auftragnehmer genannt und dem Auftraggeber.

  1. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen werden nur dann wirksam und Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich vereinbart und unsererseits schriftlich bestätigt werden.

  2. Mit Annahme des Angebots oder durch Konkludenz (schlüssiges Handeln wie Baubeginn gestatten) durch den Auftraggeber gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

 

 

§ 2 Vertragsbestandteile 

  1. Zu den Vertragsbestandteilen gehören, sofern vorhanden, von uns angefertigte Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Leistungsverzeichnisse und sonstige technische Unterlagen, und sind verbindlich, sofern diese im Vertrag ausdrücklich erwähnt werden. Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor. Sie dürfen nicht an Dritte ausgehändigt werden.

  2. Der Auftraggeber ist berechtigt, auch nach Abschluss des Vertrages Änderungen an den Leistungen zu verlangen. Die Änderungswünsche werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie uns rechtzeitig mitgeteilt werden und eine Einigung über den veränderten Angebotspreis erreicht wird. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, bleibt die zuvor vertraglich vereinbarte Leistung in ihrem Umfang bestehen.

  3. Entstehen Mehrkosten für Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt, aber für die Fortsetzung der beauftragten Arbeit notwendig sind, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

 

§ 3 Angebote

Ein von uns erstelltes Angebot ist ab dem Erstellungsdatum vier Wochen gültig. Bei Auftragserteilung und Schriftwechsel ist stets unsere Angebotsnummer anzugeben. Änderungen und Ergänzungen unserer Angebote bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Bei Erteilung von Zusatzleistungen durch die Raumgenie-App ist die Angabe von Name und Bauvorhaben ausreichend und gilt als Auftragserweiterung, welche über das Angebot hinaus mit Rapport-Stunden berechnet wird. Zusatzleistungen bis zu einer Höhe von 4.000 € genügt eine mündliche beauftragung, diese Leistungen werden ebenfalls in Rapport-Stunden berechnet. Die Fertigstellung des Bauvorhabens verlängert sich, je nach Zusatzleistungen angemessen.

 

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise enthalten die aktuell gültige Mehrwertsteuer. 

  1. Der vereinbarte Gesamtpreis ist entsprechend dem Baufortschritt in Form von Abschlagszahlungen zu leisten.

  2. Die Abschlagszahlungen werden individuell nach Bauabschnitt festgelegt.

  3. Die Abschlagszahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig und zu begleichen. Eine Verzögerung der Abschlagszahlung führt zur Einstellung unserer Leistungen bis zu deren Begleichung. Eine pünktliche Fertigstellung, kann dann nicht mehr gewährleistet werden. 

  4. Bei später erteilten Angeboten für Sonderwünsche wird der Preis prozentual dem jeweiligen Bauabschnitt zugeschlagen.

  5. Bei Beauftragung setzen wir die Bonität unseres Auftraggebers voraus. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, behalten wir als Auftragnehmer uns die Forderung von Vorauszahlungen oder die Bereitstellung einer Sicherheitsleistung vor. Der Auftragnehmer ist weiterhin nach Verstreichen einer angemessenen Frist zum Vertragsrücktritt, sowie zu einer Schadenersatzforderung wegen Nichterfüllung berechtigt.

 

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

  1.  Ist für die Ausführung unserer Leistung eine Baugenehmigung /sonstige Genehmigung erforderlich, so muss diese               durch den Auftraggeber bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde / sonstigen Behörde angezeigt und eingeholt werden.       Die Kosten für die anfallenden Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen und nicht Bestandteil unserer Leistungen.             Können die erforderlichen Genehmigungen nicht vorgelegt werden, besteht kein Anspruch auf die Ausführung unserer         Leistungen.

  2. Der Auftraggeber hat für einen barrierefreien Zugang zum Leistungsort zu sorgen, sofern nichts anderes mit uns                     vereinbart wurde.

 

§ 6 Abnahme

Die Abnahme unserer Leistungen muss innerhalb von 3 Werktagen nach Fertigstellung erfolgen. Wird dieser Termin nicht ohne triftigen Grund eingehalten, gilt das Bauvorhaben als abgenommen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

 

§ 7 Fristen

Können wir unsere Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht bis zum vereinbarten Termin fertigstellen, so verlängert sich die Frist zur Fertigstellung angemessen. Sollte dieser Fall eintreten werden wir den Auftraggeber umgehend über die Verzögerung informieren.

 

§ 8 Gewährleistung und Haftung 

Für sämtliche Fälle der Gewährleistung und Haftung berufen wir uns auf das Baugesetzbuch BauGB.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum aller durch uns angelieferten Baumaterialien bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen gegen den Auftraggeber vor.

  1. Der Auftraggeber darf die Baumaterialien, für die ein Eigentumsvorbehalt besteht weder als Sicherheit übereignen noch verpfänden. 

  2. Bei Zugriffen Dritter – wie z.B. einem Gerichtsvollzieher – auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Baumaterialien muss der Auftraggeber auf den Eigentumsvorbehalt durch den Auftragnehmer hinweisen und diesen unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Kosten und Schäden, die durch einen Zugriff durch Dritte entstehen hat der Auftraggeber zu tragen.

  3. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rückholung der Baumaterialien berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, seiner Bestandteile oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages, seiner Bestandteile und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche, die dem von den Vertragsparteien nach dem Inhalt des Vertrages Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. 

 

§ 12 Hinweise

Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass es bei der Ausführung unserer Leistungen, insbesondere bei Abbrucharbeiten, trotz dem Einsatz ordnungsgemäßer Schutzvorrichtungen zu Geräusch-, Staub- und Vibrationsentwicklungen kommen kann.

 

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand

Verträge und alle hiermit im Zusammenhang stehende Ansprüche und Verpflichtungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen aus diesem Vertragsverhältnis ist Leonberg.

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